AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma G.A.O. Exklusiv

I. Geltung / Vertragsgrundlagen
Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer / Besteller sind die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch im Falle eines fernschriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses. Ausnahmen erfordern unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung. Eine Vertragserfüllung durch uns ersetzt diese schriftliche Bestätigung nicht. Unsere Bedingungen werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten spätestens mit dem Empfang der Ware als angenommen.
Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen können nur mit dem Geschäftsführer oder dem Handlungsbevollmächtigten vereinbart werden. Diese Abreden werden unsererseits schriftlich dokumentiert und erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen oder Ablichtungen, sowie Maß- und Leistungsangaben sind nur annähernd, jedoch von uns bestmöglich ermittelt, für uns aber insofern unverbindlich. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben
Wir behalten uns das Recht vor, technische Änderungen, Verbesserungen und Modellabweichungen an unseren Artikeln vorzunehmen, soweit sie dem technischen Fortschritt oder modischen Gesichtspunkten entsprechen und für den Käufer / Besteller zumutbar sind.

II. Aufträge mit Werbe- bzw. Namensanbringung
Bei Aufträgen mit Werbe- bzw. Namensanbringung oder Initialen sind uns möglichst Schwarz/Weiß oder Original-Vorlagen (keine Fotokopien) sowie genaue Standangaben zur Verfügung zu stellen.
Falls nicht ausdrücklich im Auftrag anders erwähnt, werden die uns zur Verfügung gestellten Vorlagen in unserem Haus bzw. bei dem von uns beauftragten Unternehmen archiviert. Für den erteilten Auftrag angefertigte und an den Käufer / Besteller berechnete Werkzeuge bleiben unser Eigentum.
Der Käufer / Besteller hat uns von allen Ansprüchen, auch gegenüber Dritter, wegen Verletzung von Schutzrechten freizustellen.
Für Falschlieferungen, die aufgrund von schlechten Vorlagen oder unklaren Angaben entstehen, haften wir nicht, es sei denn, dass uns grobes Verschulden anzulasten ist.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Berechnung erfolgt zu unseren, am Tage der Lieferung, gültigen Preisen und Bedingungen. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne und / oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, die Preise angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Die Zahlung ist bei Übergabe des Liefergegenstandes fällig. Andernfalls erfolgt die Lieferung per Nachnahme. Erstaufträge liefern wir nur gegen Vorkasse. Die Preise sind Barpreise, auf die kein Skontoabzug mehr möglich ist.
Die Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können.
Im Falle eines Zahlungsverzuges haben wir Anspruch auf Verzugszinsen gemäß §288 BGB sowie auf Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens.
Der Käufer / Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Für jedes Mahnschreiben ist der Käufer / Besteller verpflichtet, uns eine Gebühr von 10,00 EUR für den entstandenen Aufwand zu bezahlen.

IV. Lieferung
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Klärung aller Ausführungsmodalitäten. Hierzu zählen insbesondere der Eingang von Unterlagen des Käufers / Bestellers, die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrages erforderlich sind. 
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, kann der Käufer / Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Störung bei Verzögerungen wegen rechtsmäßiger Arbeitskämpfe. Dies gilt auch für Arbeitskämpfe in fremden Betrieben, die zu Verzögerungen führen, welche von uns nicht zu vertreten sind. Verzögerungen, die beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen und Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, führen ebenfalls zu einer Fristverlängerung für die Dauer der von uns nicht zu vertreten Störung. Werden dadurch Lieferfristen um mehr als vier Wochen verlängert, sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

V. Versand, Gefahrenübergang und Warenrücksendung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers / Bestellers. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Käufer / Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Betriebsstätte des Verkäufers verlassen hat.
Alle Sendungen, sowie etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers / Bestellers. Sendungen an uns sind, soweit nicht anderes vereinbart worden ist, stets freizumachen. Umfreie Sendungen werden nicht angenommen.
Ohne unsere schriftliche Einwilligung ist die Rücksendung von Waren nicht gestattet. Bei trotzdem retournierten Artikeln wird die Annahme verweigert oder sendet diese auf Kosten und Gefahr des Absenders zurück.
Im Falle einer Rücknahme erfolgt der Umtausch unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10% für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn, unbeschadet der Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Schäden. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten.

VI. Gewährleistung
Der Käufer / Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach Feststellung spezifiziert schriftlich mitzuteilen. Sicherheitseinbehalte werden nicht akzeptiert bzw. gewährt. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung der Ware oder der Leistung und Vorliegen eines nicht nur unerheblichen Mangels sind wir nach unserer Wahl der zur Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach vorheriger Rücksendung der beanstandeten Ware verpflichtet. Erst nach Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung ist der Käufer / Besteller berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobes Verschulden nachgewiesen wird. Geringe handelsübliche oder technische, bzw. rohstoffmäßig bedingte Abweichungen in Qualität, Gewicht, Menge, Aufmachung oder Farbe gelten nicht als Mangel. 
Bei Fertigung nach Zeichnung des Käufers / Bestellers haften wir lediglich für nicht zeichnungsmäßige Ausführung. Wir haften ebenfalls nicht für Mängel des vom Auftraggeber gestellten Materials. Ist der Liefergegenstand dementsprechend mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schadhaft, so haben wir, nach unserer Wahl, unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Für Ersatzlieferung und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Lieferzustand. Eine Verlängerung der Garantie besteht dadurch nicht.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie nicht durch Aushändigung eines Zertifikates außer Kraft gesetzt werden.

VII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderung Eigentum des Verkäufers.

VIII. Schadensersatzansprüche
Bei unsachgemäßer Handhabung der Ware ist eine Haftung von Personenschäden ausgeschlossen.
 IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Sonstiges
Erfüllungsort ist Berlin. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Berlin-Wedding. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers / Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wir sind berechtigt, die im Laufe der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer / Besteller im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
Sollte eine Bedingung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bedingungen hiervon unberührt. 

Stand: 18. Feb. 2004
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